Zukunftsaussichten & Rechtliches

Das Suchen mit einem Metalldetektor, nach Bodendenkmälern, ist in den meisten Bundesländern Genehmigungspflichtig.

Ohne eine Genehmigung von der Denkmalbehörde und dem Grundeigentümer ist das Suchen daher nicht erlaubt.

Denkmalschutzgesetz von NRW

 

So wird in den nächsten Jahren noch auf vielen Wiesen und Äckern nach metallischen Gegenständen mit dem Metalldetektor gesucht werden.

 

Der Sondler wird Spielplätze, Strände und andere Suchorte von Müll, wie Kronkorken, Nägeln und Industrieabfällen befreien.

95% der gefundenen Gegenstände sind archäologisch gesehen uninteressant und haben nur für den Finder einen hohen ideellen Wert.

 

Die restlichen 5% landen oft in privaten Vitrinen und bleiben der Öffentlichkeit verwehrt.

Das liegt daran, dass für die Suche mit einem Metalldetektor gesetzliche Vorschriften gelten und viele Sondengänger keine Genehmigung haben, und Ihre Funde nicht abgeben wollen.

Interessante bzw. bedeutsame gefundene Gegenstände, selbst auf seinem eigenen Grundstück, dürfen nicht behalten werden, sondern müssen gemeldet werden.

 

Wenn jetzt ein Sondler, der keine Genehmigung hat einen interessanten Fund macht und diesen meldet, riskiert er empfindliche Strafen.

Die Kosten und die teilweise lange Bearbeitungszeit für eine Suchgenehmigung lässt viele Sucher auf eigene Faust losziehen.

Hier wäre eine Zusammenarbeit für beide Seiten, dem geschichtsinteressierten Hobbysucher und dem Archäologen von Vorteil.

 

Von beiden Seiten zusammengetragene Fundstücke, ausgestellt in Museen, würden Zeitepochen wiedergeben und für ein „besseres Verständnis unserer eigenen Geschichte“[1] sorgen.

 

Verschiedene Sondlervereine setzten sich derzeit für eine gute Zusammenarbeit ein. Einige Archäologen würden aber am liebsten den Metalldetektor sofort als Waffe kennzeichnen und verbieten lassen.

Diese Streitigkeiten, die zum Teil im Internet und in den Medien ausgetragen werden, haben zu einer Verhärtung der Fronten geführt. 

Der richtige Weg kann nur eine Zusammenarbeit sein, von Sondengänger und der Archäologie.

 

In dem PDF-Flyer:

"Die Rechtslage in NRW, Sondengänger und Archäologie"

wird für eine Zusammenarbeit geworben und erfolgreiche Projekte präsentiert. 

 


[1] Vgl. Gesink, S. 317

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Sonderanhänger als Partner der Archäologie: Die Lizenz zum Suchen
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